Zeitschrift für Politik (ZfP)

Über die Zeitschrift

Die Zeitschrift für Politik sieht ihre Aufgabe darin,

  • die Politikwissenschaft in ihrer ganzen Breite und Vielfalt zu repräsentieren
  • ihre Entwicklung in Forschung und Lehre zu dokumentieren
  • als Forum für innovative wissenschaftliche Diskussionen zu dienen

Ihr wissenschaftliches Erkenntnisinteresse bezieht sich auf

  • die Politische Theorie, Philosophie und Ideengeschichte als die traditionelle Basis der Politikwissenschaft
  • die vergleichende Politikwissenschaft und komparative Politikfeldforschung
  • die neueren Entwicklungen der deutschen, europäischen und internationalen Politik
  • die Forschungsfelder der Zeitgeschichte, der Politischen Soziologie, der Politischen Ökonomie sowie der Politischen Rechtslehre

ISSN Print 0044-3360
ISSN Online 2941-8879
Erscheint vierteljährlich

Herausgeberkreis

Wissenschaftlicher Beirat

Redaktion

Wilhelm-Kuhnert-Str. 2a
81543 München

Mail: zfp@nomos-journals.de

Unaufgefordert eingereichte Manuskripte werden von mindestens zwei Experten anonym begutachtet. Die Manuskripte sollen deshalb der ZfP-Redaktion nach Möglichkeit als Datei in einer anonymisierten Version eingereicht werden (vorzugsweise per E-Mail). Diese darf keinerlei Hinweise auf die Autorenschaft enthalten; dies gilt auch für Verweise im Manuskript auf andere Veröffentlichungen des Verfassers oder solche Hinweise, die es erlauben, auf die Identität des Autors schließen zu können.

Manuskripte sind jederzeit willkommen. 

Sonderbände

Autorenhinweise

Open Access Publizieren

Die Zeitschrift für Politik ist keine reine Open-Access-Zeitschrift. Es ist aber möglich, einzelne Beiträge in der Zeitschrift Open Access zu publizieren, indem die digitale Fassung unter einer von den jeweiligen Autor:innen gewählten Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich gemacht wird. Der Verlag benötigt dafür eine Gebühr zur Deckung der Publikationskosten (Article Processing Charge – APC) in Höhe von pauschal 1.990,00 EUR (zzgl. ges. MwSt.). Viele wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen der Wissenschaftsförderung stellen entsprechende Mittel für die Publikation von Forschungsergebnissen zur Verfügung.

Sie interessieren sich für diese Option? Sprechen Sie Ihre Redaktion an oder wenden sich an open-access@nomos.de!

Veröffentlichungsrichtlinien

Begutachtungsprozess

Über die Annahme oder Ablehnung unaufgefordert eingereichter Aufsätze entscheiden die Herausgeber unter Hinzuziehung externer Gutachter im Einvernehmen mit dem Schriftleiter. Die Begutachtung erfolgt in beide Richtungen anonym (doppel-blind), das heißt: Weder ist dem Gutachter der Name des Autors bekannt, noch umgekehrt dem Autor der Name des Gutachters.

Das Begutachtungsverfahren erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von ein bis maximal drei Monaten. Der Einreichende wird über den Fortgang des Verfahrens fortwährend informiert.

Eingereichte Aufsätze leitet der Schrifteiter anonymisiert zunächst an die Herausgeber weiter und bittet diese um ihr Votum und Vorschläge für in Frage kommende externe Gutachter.

Als externe Gutachter begutachten für die ZfP ausnahmslos in ihrem jeweiligen Fach und hinsichtlich des Themas des zu begutachtendes Aufsatzes ausgewiesene Wissenschaftler (Professoren und Postdocs) von Universitäten weltweit. Da die ZfP thematisch die gesamte Breite der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen abdeckt, handelt es sich dabei um Vertreter sämtlicher auch in der Herausgeberschaft vertretenen Disziplinen (Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre, Politische Ideengeschichte und Philosophie, Internationale Beziehungen, Geschichtswissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Soziologie, Ökonomie, Öffentliches Recht und Rechtstheorie).

Kommen die votierenden Herausgeber in ihrem jeweiligen Gutachten zu der Auffassung, einen angebotenen Aufsatz nicht drucken zu wollen, so wird der Aufsatz ohne externe Gutachten unter Angabe der Gründe abgelehnt.

Kommen die Herausgeber auf der Grundlage ihrer eigenen Expertise zu der einhelligen Auffassung, dass ein Aufsatz (ggf. mit Überarbeitungsauflagen) angenommen werden sollte, wird der entsprechende Aufsatz angenommen bzw. dem Autor zur Überarbeitung zurückgeschickt.

Kommen die votierenden Herausgeber zu der Auffassung, ein Aufsatz komme grundsätzlich für eine Veröffentlichung in Frage, sollte aber extern begutachtet werden, so leitet der Schriftleiter den anonymisierten Aufsatz an mindestens zwei externe Gutachter weiter.

Votieren die beiden externen Gutachter (ggf. mit Überarbeitungsauflagen) für die Publikation, so wird der Aufsatz für eines der nächsten Hefte in Planung genommen. Kommen die beiden externen Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen, wird ein dritter Gutachter hinzugezogen. Fällt dieses Votum positiv aus, so wird der Aufsatz (ggf. mit Überarbeitungsauflagen) zur Veröffentlichung angenommen. Fällt das dritte Votum negativ aus, wird der Aufsatz unter Angabe der für die Entscheidung wesentlichen Gründe abgelehnt.

Ergeben sich während des Begutachtungsverfahrens Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten oder Plagiat, so wird dies näher geprüft. Erhärten sich die Hinweise, so wird der Autor mit den Ergebnissen der Prüfung konfrontiert und der Aufsatz abgelehnt.

Abstracting & Indexing

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Urheberrecht

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